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Quelle:
Peter Neugebauer
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Bildergalerie
Wie sagt man so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen
darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht
werden. |